Inklusion in NRW: Mangelhafte Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention

Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) haben in Nordrhein-Westfalen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz kritisiert, das ein inklusives Bildungssystem, gemäß der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention, gewährleisten sollte. Die GEW verlangt Nachjusierungen in den Bereichen präventive Förderung, Qualitätsstandards für inklusive Schulen und in der Lehrerversorgung. Unter anderem wird eine Klassengröße von 20 Schülerinnen und Schüler mit einem Anteil von 5 Kindern mit Behinderungen in den Schulen gefordert. Die Behindertenrechtskonvention der UNO wurde im Dezember 2006 mit dem Ziel verabscheidet, Menschen mit Behinderungen eine bessere Inklusion in die Gesellschaft, unter anderem auch im Bildungssystem, zu garantieren. 

Mehr Informationen:
www.teachersnews.net/artikel/nachrichten/bildungspolitik/028734.php
www.un.org/disabilities/convention/conventionfull.shtml

Redaktion (dd)

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