Klage gegen Geschichtsschulbuch-Formulierung abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Fall um eine Schulbuchformulierung eine elterliche Klage abgewiesen. Der Vater eines 17-jährigen Schülers hielt die Bezeichnungen der Landung von alliierten Truppen in Frankreich am 6. Juni 1944 als „Invasion“, sowie den Überfall der Wehrmacht als „Offensive im Westen“ für unzutreffend und verunglimpfend. Diese Klage wurde jedoch als unzulässig abgewiesen, da durch diese Wortwahl keine Rechte des Klägers verletzt würden.
Redaktion (sz)