40 Jahre Beutelsbacher Konsens

beutelsbacher konsens
Wahlurne (© siehe Quellen)

1976 wurden in einer Zusammenkunft der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg und PolitikdidaktikerInnen verschiedener politischer und konfessioneller Umgebungen drei Grundsätze für die politische Bildung von SchülerInnen festgelegt:

  • Überwältigungsverbot: „Es ist nicht erlaubt, den Schüler […] im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln […].“
  • Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.
  • Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zuanalysieren, […].

Nach 40 Jahren der Anwendung hat sich eine Autorengruppe um Siegfried Frech und Dagmar Richter mit einigen Fragen zur Gültigkeit des Konsenses beschäftigt und diese veröffentlicht.

In Anbetracht der aktuellen politischen Erscheinungen wie dem Erstarken rechtspopulistischer Gruppierungen und dem Einfluss des Internets muss der Schulunterricht nach wie vor einen unvoreingenommen Rahmen bieten, um Lernenden die Bildung einer eigenen Meinung zum politischen Geschehen zu ermöglichen.
Auch einer Politikverdrossenheit kann die politische Bildung entgegenwirken, die sich unter jungen Menschen in einer geringen Wahlbeteiligung widerspiegelt.

Weitere Fragen nach Aktualität, Stellenwert des Konsenses in der Hochschulbildung sowie Bearbeitungsbedarf werden in der Lektüre behandelt.

Redaktion (sz)

Quellen

Bildnachweis: Election MG 3455 von Rama / CC BY-SA 2.0
Informationsquellen: lpb-bw.de, wochenschau-verlag.de, huffingtonpost.de