Aus für "Schultrojaner"

Lehrkräfte an Schulen in Deutschland dürfen künftig urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Schulbüchern auch digital vervielfältigen und den Schülern zugänglich machen. Darauf einigten sich die Kultusministerien
der Länder mit dem Verband Bildungsmedien und den Verwertungsgesell-schaften VG Wort, VG Bild-Kunst und VG Musikedition.
Zukünftig dürfen bis zu 10%, maximal aber 20 Seiten eines Buchs von Lehrkräften digitalisiert und den Schülern zugänglich gemacht werden. Die Länder müssen dafür im kommenden Jahr 9 Millionen Euro an die Verlage zahlen, eine halbe Millionen mehr als bisher vorgesehen. Die angedachten Kopierschutzmaßnahmen in Form eines "Schultrojaners" sind damit vom Tisch.

Meldungen:
http://bildungsklick.de
http://www.merkur-online.de
  - http://www.focus.de

Interview mit dem Amtschef des bayerischen Kultusministeriums:
http://bildungsklick.de

   

Redaktion (ss)