Neues Vergaberecht in Sachsen erfreut Schulbuchverlage

Der Sächsische Landtag hat ein neues Vergabegesetz beschlossen, das auch die Vergabepraxis von Schulbüchern entbürokratisiert. Danach müssen Aufträge unterhalb des europäischen Schwellenwertes von 200.000 Euro nicht mehr ausgeschrieben werden. Dies erleichtert Schulbuchverlagen den Zugang zu  den Schulen deutlich.

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Redaktion (ss)