Schulgesetzänderung in Niedersachsen geplant

Schultüte
Schultüte (© siehe Quellen)

Eltern sollen mehr Entscheidungsspielraum beim Einschulungstermin ihrer Kinder erhalten. Des Weiteren sollen Änderungen bei der Umsetzung der inklusiven Schule und der vorschulischen Sprachförderung vorgenommen werden. Der Kultusausschuss des Niedersächsischen Landtages stimmte am 06.02.2018 mit großer Mehrheit für eine Schulgesetzänderung, die diese und weitere Änderungen vorsieht.
Mit der Flexibilisierung des Einschulungsstichtages sollen die Bedürfnisse der Familie und die Entwicklung jedes einzelnen Kindes berücksichtigt werden. Vollendet ein Kind das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September, erhalten die Eltern die Möglichkeit, die Einschulung um ein Jahr zu verschieben.
Statt aufwändiger Sprachstandfeststellungen im Schulalter soll die Sprachförderung eine zentrale Rolle in den frühkindlichen Bildungseinrichtungen, wie Kindertagesstätten einnehmen. Die Änderungen sehen vor, Kinder mit besonderem Förderbedarf im letzten Jahr vor der Einschulung mit differenzierten Sprachfördermaßnahmen zu unterstützen. Die Kitas erhalten finanzielle Mittel für die frühe Sprachförderung. Durch die Verlagerung der Sprachförderung in die Kindertagesstätten werden Lehrerstunden frei, die für den Unterricht an Grundschulen zur Verfügung stehen.
Schulträger sollen die Möglichkeit erhalten, bestehende Förderschulen mit Schwerpunkt Lernen bis 2027/2028 zu erhalten. Schulen, deren Strukturen zur sonderpädagogischen Unterstützung noch nicht ausreichend ausgebaut sind, um auf die Förderschule Lernen zu verzichten, soll so mehr Zeit gegeben werden sich für die inklusive Schule gut aufzustellen.

Redaktion (alb, sh)

Quellen

Bildquelle: Bild von ancca / CC0
Informationsnachweise: bildungsklick.de 16.02.2018, mk.niedersachsen.de 16.02.18