Studium als Entwicklungshilfe für Geflüchtete

Studiensgebühren für flüchtlinge, entwicklungshilfe
Vorlesung (© siehe Quellen)

Wenn Geflüchtete entgegen einer Vielzahl bürokratischer Hindernisse ein Studium in Deutschland aufnehmen wollen, stehen sie schließlich einer finanziellen Hürde gegenüber. Universitäten und Hochschulen berechnen Nicht-EU-AusländerInnen nämlich 1.500 Euro pro Semester und ziehen damit das Missfallen vieler Fachleute für Entwicklungszusammenarbeit auf sich.

In einer Erklärung gegen Studiengebühren für Nicht-EU-AusländerInnen (→PDF) von 50 namhaften UnterstützerInnen, darunter DirektorInnen des Zentrums für Entwicklungsforschung (ZEF), des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik (DIE) oder des Arnold-Bergstraesser-Instituts (ABI), fordern sie die die Aussetzung dieser Gebühr oder deutlich weiter reichende Ausnahmeregelungen.

Die Ausbildung in Form eines Studiums dient maßgeblich der Prävention weiterer Entwicklungsprobleme, wenn Geflüchtete mit der erworbenen Bildung in ihre Heimat zurückkehren. Langfristig profitieren alle Länder von dieser Investition, welche damit zum schützenswertes Entwicklungsziel wird. Claudia Duppel, Geschäftsführerin des Dachverbandes Entwicklungspolitik Baden-Württemberg e.V. (DEAB) und Initiatorin der Erklärung wies auf die Entbehrlichkeit der hohen Studiengebühren hin: bloß 20 Prozent des Betrages gehen an die Hochschulen, 80 Prozent dagegen an die jeweiligen Landeshaushalte.

Redaktion (sz)

Quellen

Bildnachweis: Vorlesung Uni Aachen von Trexer / CC BY-SA 3.0
Informationsquellen: bildungsklick.de, idw-online.de

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Bildungspolitik