Verfassungsgericht ermahnt die Bundeszentrale für politische Bildung
Das Verfassungsgericht ermahnt die Bundeszentrale für politische Bildung sich auf ihre Aufgabe zu besinnen, neutral und unabhängig zu informieren. Anlass dafür war die Klage des emeritierten Bayreuther Professors Konrad Löw, der durch das Vorgehen der Bundeszentrale im Jahr 2004 sein Persönlichkeitsrecht verletzt sah.
Die Zeitschrift "Deutschland-Archiv" hatte damals den Aufsatz "Deutsche Identität in Verfassung und Geschichte" von Löw veröffentlicht, sich aber später aufgrund einiger provokanter Thesen deutlich von ihm distanziert und die Abonnenten für diesen Aufsatz um Entschuldigung gebeten. In dem Aufsatz vertrat Löw unter anderem die Meinung, dass der Antisemitismus unter den Deutschen während des NS-Regimes nicht weit ausgeprägt gewesen sei und sich stattdessen die meisten Deutschen solidarisch mit den Juden gezeigt hätten. Es sei so eine "deutsch-jüdische Symbiose unter dem Hakenkreuz" entstanden.
Das Verfassungsgericht sah durch das Vorgehen der Bundeszentrale das Ansehen des Professors gefährdet. Zudem dürfe sich die Bundeszentrale als staatliche Einrichtung nicht auf das Recht der Meinungsfreiheit berufen, daher darf auch nicht die eigene Sichtweise als unumstößlich dargestellt und andere Meinungen unterbunden werden.
Weitere Informationen:
www.sueddeutsche.de/K5A38y/3616301/Verfassungsgericht-schuetzt-Geschichtsfaelschung.html
www.welt.de/politik/deutschland/article9959631/Bundeszentrale-muss-antisemitischen-Unfug-dulden.html
www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-09/bundesverfassungsgericht-bundeszentrale-antisemitismus
Redaktion (TH)